Sie sind hier: Startseite » Sonstiges » Info Weblinks

So steht es auf vielen Seiten:

Erklärung zu den allen Weblinks:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg [29 KB] entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Ich habe auf einigen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet hinterlegt. Für all diese Links gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und mache mir ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links.

Aber, ist das überhaupt sinnvoll, richtig, wichtig oder...?

Das sagt z. B. Spiegel online dazu:

Das Märchen vom Disclaimer

Egal ob über Links oder unter E-Mails: Disclaimer sind im Web allgegenwärtig. Da wird sich distanziert, gewarnt oder gar das Löschen einer Nachricht befohlen. Die juristischen Floskeln klingen imposant - sind jedoch meist völlig wirkungslos.

ANZEIGE

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 ... hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man ... Links ... ggfs. mit zu verantworten hat. ... Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen verlinkten Seiten."

Präventiv – Freispruch per Disclaimer? EIN MÄRCHEN!

Beim ersten Kontakt schon wirkt der allseits bekannte Disclaimer grotesk: Tante Elfriede liebt Häkelmuster, strickt eine Homepage und verlinkt auf Freundin Giselas Seite. "Auch ganz tolle Muster da" - aber davon "distanziert sich" Elfriede "ganz ausdrücklich". Was denn nun? "Tolle" Häkelmuster oder kritische Distanz?

Der Text beruht auf einem Missverständnis. Tatsächlich urteilte einst und übrigens niemals rechtskräftig das Landgericht Hamburg über die Haftung bei Links: Der Verurteilte hatte sich über den späteren Kläger geärgert und widmete dem eine giftige Homepage. Mitsamt Links zu fremden Seiten, die ihn unmissverständlich beleidigten. Die Richter verurteilten den wütenden Webbastler deshalb wegen Beleidigung. Er habe sich die ursprünglich fremden Schmähungen mit den Links "zu Eigen gemacht".

Die Pointe: Schon damals hatte die Homepage einen Disclaimer für fremde Links. Und den wischten die Richter als bedeutungslos vom Tisch. Nur wenn sich insgesamt aus der Homepage ergeben hätte, dass der Betreiber den verlinkten Beleidigungen gar nicht zustimmt, hätte er sich die nicht als eigene anrechnen lassen müssen. Wenn er "sich ausreichend davon distanziert hätte", hieß das im Gerichtsdeutsch.

Damit war das Missverständnis in der Welt.

Gut gemeint verbauten eifrig Webmaster die legendäre Klausel und "distanzierten sich". Überall und von allem und vor allem völlig wirkungslos. Denn die Hamburger Richter hatten das genau anders gemeint: Eine Klausel ist egal, es kommt auf die gesamte Seite an.

Doch da für Juristen nichts so einfach ist, gibt es durchaus Untertöne. Lange gingen Gerichte davon aus, die komplizierten Haftungsregelungen des Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrags schlössen ohnehin meist eine Haftung für Links aus. Erst im letzten Jahr erklärte der Bundesgerichtshof, die Vorschriften seien auf Links gar nicht anwendbar. Und das Oberlandesgericht Schleswig sprach einem Disclaimer doch eine gewisse, konstruktive Wirkung zu, ebenso das Landgericht Potsdam. Andererseits erklärten die Landgerichte Köln und Trier sowie die Oberlandesgerichte Hamburg und Düsseldorf Disclaimer für wirkungslos.

Und vielleicht schaden sie sogar. Denn bedeutsam ist der Haftungsausschluss nur bei Links zu rechtlich zweifelhaften Inhalten. Und hat nicht deshalb der Webmaster den Disclaimer eingebaut, weil er schlechten Gewissens wusste, auf den dunklen Seiten des Webs zu wandern?

Was vom Disclaimer übrig bleibt

Das Feld der Disclaimer gilt juristisch als geklärt. Thomas Hoeren, Experte für Onlinerecht brachte es jüngst in einem Interview auf den Punkt: Disclaimer bei Links sind "für die Katz', sie bringen überhaupt nichts". Gleiches gilt für E-Mail-Disclaimer. "Sie verfehlen das Ziel", befand nun ein Aufsatz in der Fachzeitschrift "Multimedia und Recht" (Nr. 8, S. 501).

Nur ist das beim Nutzer noch nicht angekommen.

Dazu mein persönlicher Freispruch:

Mit Urteil vom 31. Februar 1855 hat das Preußische Obertribunal zu Berlin entschieden, dass durch die weltweite Verknüpfung von Webseiten das interstellare Gleichgewicht gestört werden kann. Dies kann, so das Obertribunal, nur dadurch verhindert werden, dass die Autoren von Webseiten sich ausdrücklich von der Flugbahn aller Himmelskörper distanzieren und feststellen, dass die Erde eine Scheibe ist.

Ich habe weltweit abrufbare Webseiten ins Internet gestellt und Links anderer Seiten aufgebracht.
Deshalb erkläre ich hiermit ausdrücklich:
Die Erde und alle anderen Himmelskörper sind Scheiben (davon bin ich überzeugt!). Diese Erklärung gilt für alle meine Webseiten, alle Planeten und auch in den UFO´s, auf denen diese abrufbar sind!

Nein, im Ernst:

Unsere Webseite enthält natürlich auch Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.