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Was passiert mit der Riester-Rente, wenn der Versicherte kurz nach der Auszahlung stirbt?


Pech - alle Erben gehen leer aus. Das angesparte Kapital ist weg. Es kann jedoch eine Rentengarantiezeit mit dem Versicherungsträger vereinbart werden. Sollte man in dieser Zeit sterben, so wird die Rente für den restlichen Zeitraum an die Erbberechtigten gezahlt.
Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, kann der Ehepartner den Vertrag ebenfalls auf sich übertragen oder sich als Rente auszahlen lassen. Auch Hinterbliebene Kinder, die kindergeldberechtigt sind, erhalten, soweit vertraglich vereinbart, eine Rente ausgezahlt. Bei Versicherern und Investmentgesellschaften gelten dabei unterschiedliche Regelungen. Bei einer Rentenversicherung wird meist nur eine Rentengarantiezeit von fünf bis zehn Jahren für die Hinterbliebenen (Ehefrau, Kinder) vereinbart.

 

Was passiert, wenn der Versicherte vor dem Rentenbeginn stirbt?


Tritt der Todesfall vor Beginn der Auszahlung ein, kann der Ehepartner in den laufenden Vertrag einsteigen und erhält dann selbst die Rente. Dies ist auch möglich, wenn der Ehepartner bereits einen Riester-Vertrag "besitzt".
Das Guthaben kann auf den eigenen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Also: Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, kann das bis dahin gebildete Kapital auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Alternativ erfolgt eine Auszahlung an die Erben. In diesem Fall müssen dann die Zulagen und die Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.
Ist kein Ehepartner vorhanden, erhalten die Erben die verzinsten Eigenbeiträge der versicherten Person. In diesem Fall muss allerdings die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Kinder des Verstorbenen, die noch Anspruch auf Kindergeld haben, können das angesammelte Guthaben auch in eine Waisenrente umwandeln.

 

Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?

 

Grundsätzlich ist das Guthaben der Riester-Rente vererbbar. Allerdings gibt es hinsichtlich des Hinterbliebenenschutzes erhebliche Unterschiede in Abhängigkeit des Riester-Anbieters, den Zeitpunkt des Todes und an wen die Riester-Rente vererbt werden soll. Es lohnt sich im Interesse der Hinterbliebenen genauer zu prüfen was im Todesfall passiert.

 

Nur Kinder und Ehegatten können Riester-Guthaben förderunschädlich erben

 

Verstirbt der Riester-Kunde, kann das angesparte Riester-Guthaben auf den Riester-Vertrag des Ehepartners oder des Kindes übertragen werden sofern das Kind noch kindergeldberechtigt ist. In diesem Fall können die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuererstattungen behalten werden.

Zu beachten ist jedoch, dass es spätestens ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr möglich ist einen neuen Riester-Vertrag abzuschließen. Soll das Riester-Guthaben im Todesfall übertragen werden, sollte der Empfänger also jünger als 60 sein, um einen neuen Vertrag abzuschließen oder bereits einen Riester-Vertrag besitzen.

Soll das angesparte Guthaben der Riester-Rente an eine andere Person vererbt werden oder nicht in den Riester-Vertrag des Ehepartners / Kindes fließen, muss die volle Riester-Förderung zurückbezahlt werden. Achtung: Viele Riester-Rente-Angebote sehen lediglich eine förderunschädliche Übertragung des Guthabens auf den Riester-Vertrag des Ehepartners bzw. Kindes vor. Insbesondere bei Riester-Versicherungen gehen alle anderen Hinterbliebenen oftmals leer aus.

 

Zeitpunkt des Todesfalls entscheidet über Vererbung des Riester-Rente-Guthabens

 

Bei Riester-Rentenversicherungen kann oftmals eine Rentengarantiezeit von 5 bis 20 Jahren vereinbart werden. Verstirbt die versicherte Person, erhaltenen die Hinterbliebenen für den vereinbarten Garantiezeitraum eine Rente gezahlt. Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, ist jedoch zu beachten, dass der Zeitraum in dem der „Riester-Rentner“ bereits Rente bezogen hat, verrechnet wird.

Ein Beispiel: Ist eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren vereinbart und der Riester-Vertragsinhaber verstirbt nach 3 Jahren, erhaltenen die Hinterbliebenen nur noch für 2 Jahre eine Rente ausbezahlt – kein gutes Geschäft, wenn man viele Jahrzehnte Beiträge in die Riester-Rente eingezahlt hat. Ein klarer Minuspunkt für eine Riester-Rentenversicherung.

Deutlich besser sieht der Hinterbliebenenschutz bei den meisten Riester-Fondssparplänen aus: Bei der DWS Riester-Rente Premium als Beispiel erhalten die Hinterbliebenen das angesparte Riester-Fondsguthaben ausbezahlt. Verstirbt der Vertragsinhaber zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr erbt man das noch vorhandene Fondsguthaben, das noch nicht durch Rentenzahlungen aufgebraucht wurde. Lediglich, wenn der Todesfall erst nach dem 85. Lebensjahr eintritt, gibt es keine Hinterbliebenenleistung mehr.